Begleitung und Betreuung von Pflegefamilien

Die Begleitung und Betreuung von Pflegepersonen erfolgt nach dem SGB VIII § 33 und § 86.6. Sie umfasst den Anspruch der Pflegepersonen auf Beratung und Unterstützung in den das Pflegeverhältnis betreffenden Fragen und ggfs. die Prüfung, ob die Annahme als Kind gemäß § 36/1SGBVIII möglich ist. Letzteres erfolgt in enger Abstimmung mit den für Adoptionen zuständigen Stellen und Diensten des örtlich zuständigen Jugendamtes.

Ansprechpartner*in

Marcel Mathea
Teamleitung
Tel.: 0173 3405175
E-Mail: marcel.mathea@familienhorizonte.de