Bei der Notschlafstelle handelt es sich um ein Angebot zur Verhinderung von Obdachlosigkeit von minderjährigen Menschen. Das Angebot wendet sich an Jugendliche (bis 17 Jahre), die anderweitige Hilfen ablehnen bzw. deren Unterbringung in einer stationären Hilfe aufgrund ihrer individuellen Problemstellungen gegenwärtig nicht möglich ist. Der Zugang zur Notschlafstelle erfolgt ausschließlich als Inobhutnahme über das Jugendamt und KIT42.
Marcel Mathea
Teamleitung
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Familienhorizonte gGmbH
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