Mit dem Eingangsverfahren beginnt die berufliche Rehabilitation in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM). Zur Zielgruppe gehören zum Beispiel junge Leute mit Behinderung , die wegen ihrer Behinderung (noch) keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt finden, Personen mit psychischen Erkrankungen, die nicht, noch nicht oder nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können und Menschen, die durch einen Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Den Weg über das Eingangsverfahren hat Christopher Rahf (Foto links) gewählt und wurde zum Start im Büdelsdorfer ReesenWerk von seinen neuen WfbM Kolleg*innen aus der Holzwerkstatt mit einer selbstgemachten Schultüte begrüßt.
Im Laufe des Eingangsverfahren wird festgestellt, welche Arbeitsbereiche und Beschäftigungs-möglichkeiten in Betracht kommen – etwa den Umgang mit Werkstoffen, Werkzeugen oder Maschinen – oder ob auch andere berufsbildende Leistungen für sie geeignet sind. Diese Feststellungen bilden die Grundlage für den individuellen Eingliederungsplan, der für und mit der Nutzerin/dem Nutzer entwickelt wird. In den drei Monaten Laufzeit des Eingangsverfahrens steht den Teilnehmer*innen ein/e Bildungsbegleiter*in zur Seite und koordiniert den Entwicklungsverlauf.
Während des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches steht den Teilnehmer*innen entweder Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld zu. Außerdem sind sie kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert.
Im Anschluss an das Eingangsverfahren haben die Teilnehmenden im Berufsbildungsbereich dann die Möglichkeit, eine Ihren Wünschen entsprechende Qualifizierung zu erlangen. Der Berufsbildungsbereich dauert normalerweise zwei Jahre. Er bereitet auf eine berufliche Tätigkeit vor, um auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder im Arbeitsbereich der Werkstätten tätig zu sein.