GEUNDSÄTZE GUTER UND VERANTWORTLICHER FÜHRUNG IN DER
BRÜCKE RENDSBURG-ECKERNFÖRDE E.V.

Corporate Governance Kodex

Seit ihrer Gründung im Jahr 1984 haben die Verantwortlichen der Brücke Rendsburg-Eckernförde auf eine Trennung von Vereins- und Eigeninteressen der im Verein verantwortlichen Persönlichkeiten achtgegeben. Interessenkonflikte wurden so vermieden bzw. es entstand ein (auch teilweise ungeschriebenes) Regelwerk zum transparenten Umgang damit.

In dem im Jahr 2005 beschlossenen Leitbild hat der Verein seine gemeinsamen Prinzipien und Werte festgelegt, diese Werteorientierung ist Grundlage des Handelns aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehören auch Aussagen zur guten Führung von Einrichtungen und Diensten.

Diese Grundsätze guter und verantwortlicher Führung in der Brücke  Rendsburg-Eckernförde e.V. und ihren eigenen Unternehmen und Beteiligungen (mit kommunalen Partnern) sind im Sommer 2016 verabschiedet und auch in leichter Sprache veröffentlicht  worden.

Eine enge Anlehnung an den aktuellen Kodex des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Schleswig-Holstein ist dabei erfolgt.

Diese Grundsätze treffen Aussagen

  • zu den gemeinsamen Werten und Grundhaltungen
  • zum Aufbau der Organisationen
  • zur Verantwortung der Führungskräfte und Aufsichtsgremien
  • zum Miteinander in der Brücke.
  • Zu Kooperation und Wettbewerb
  • zur Transparenz auch in finanziellen Fragen.

Die konkrete Umsetzung soll in den Jahren 2017 und 2018 erfolgen. Ende 2018 wird der Aufsichtsrat der Brücke den Stand der Umsetzung überprüfen.

Rendsburg im September 2016

Michael Rapp
Vorsitzender des Aufsichtsrats

zum download: Grundsätze_leichte Sprache (pdf)

SELBSTVERPFLICHTUNG AUF GRUNDLEGENDE GEMEINSAME WERTE UND ÜBERZEUGUNGEN

Der Verein arbeitet auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Überzeugungen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden von uns erfüllt.

Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft ein, eine Gesellschaft, in der jeder Mensch sein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwirklichen kann. Wir verstehen uns als Ideengeber und Motor für soziale Entwicklung, wir stehen für gute, bürgerschaftlich verankerte Soziale Arbeit. Unser Handeln ist ehrlich, aufrichtig und rechtschaffen. In diesem Corporate Governance Kodex bestimmen wir die Grundlagen unserer Arbeit wie folgt:

  1. Für uns stehen die Interessen der Klienten/-innen[1] an erster Stelle. Wir begegnen ihnen mit Respekt und Wertschätzung. Grundlage unserer fachlichen Arbeit ist die personen- und lebensweltorientierte Förderung der Klienten/-innen, die Stärkung ihrer Selbsthilfefähigkeiten und ihre aktive Beteiligung an der Gestaltung der Angebote und an Entscheidungsprozessen.
  2. Alle Entscheidungen in unseren gemeinwohlorientierten Unternehmen richten sich am jeweiligen Satzungszweck und am Leitbild aus. Die Aufgaben zwischen Führung und Aufsicht sind klar geteilt. Unser Vorstand und die Geschäftsführungen haben genügend Handlungsspielraum für effizientes und effektives Handeln. Unsere Aufsichtsgremien sind kompetent und handlungsfähig besetzt. Wir achten darauf, dass Interessenkollisionen ausgeschlossen werden.
  3. Wir machen uns mit unseren Anspruchsgruppen[2] vertraut. Wir respektieren und berück­sichtigen ihre Interessen bei unseren Entscheidungen. Wir erfüllen unsere vertraglichen Verpflichtungen.
  4. Die Brücke und ihre Unternehmen und Beteiligungen sind soziale Arbeitgeber. Wir gestalten gute und sinnstiftende Arbeit, mit der sich unsere Beschäftigten identifizieren können. Dazu gehören faire Arbeitsbedingungen mit angemessener Bezahlung auf einer verlässlichen und entwicklungsfördernden Grundlage.
  5. Mit unserer Arbeit erbringen wir einen Nutzen für die Gesellschaft weit über die un­mittelbare Leistungserbringung hinaus. Wir übernehmen gesellschaftliche Verant­wortung, verstehen uns als (Mit-)Gestalter des Sozialstaats und leisten aktives bürgerschaftliches Engagement.
  6. Wir schaffen Vertrauen durch Transparenz, wir informieren die Öffentlichkeit oder die entsprechenden Gremien darüber, was wir tun, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Ent­scheidungsträger sind[3]. Unsere Kommunikation und Berichterstattung ist ehrlich, offen und verständlich.
  7. Regelmäßig überprüfen wir, wie wir unsere Ziele erreichen, wie wir die fachliche Arbeit ausgestalten, wie wirksam unsere Leistungen sind, ob die Führung der Organisation, die Arbeit der Gremien und die Informationspolitik angemessen sind. Wir entwickeln uns und die Qualität unserer Leistungen kontinuierlich weiter.

 

FÜHRUNG UND AUFSICHT

Es gilt ein duales Führungssystem, das mindestens aus zwei Organen mit klarer personeller und funktionaler Trennung besteht: Aufsichtsgremium und Vorstand/ Geschäftsführung.

Aufgaben und Kompetenzen der Organe sind durch die Satzungen klar verteilt. Vorstand und Geschäftsführungen sollen genügend Handlungsspielraum für effizientes und effektives Handeln haben. Aufsichtsgremien sind  kompetent besetzt. Mögliche Interessenkollisionen werden ausgeschlossen.  Das Aufsichtsgremium (Kuratorium) oder die Gesellschafterversammlung entscheidet durch seine Satzung, ob bestimmte qualifizierte und zeitaufwendige Teilaufgaben der Aufsicht an einen Aufsichtsrat übertragen werden. Hierfür hat sich die Brücke Rendsburg-Eckernförde e. V. entschieden. Es existiert eine verbindliche Geschäftsordnung für die Gremien.

 

VORSTAND/ GESCHÄFTSFÜHRUNG

Der Vorstand/die Geschäftsführung kann von einer oder mehreren Personen wahrgenommen werden. Sind mehrere Personen bestellt, dann muss die Aufgabenverteilung bei gleichzeitiger Gesamtverantwortung sichergestellt sein.

Der Vorstand/ die Geschäftsführung leiten die Organisation verantwortlich. Sie verantworten die Umsetzung der satzungsgemäßen Ziele und arbeiten auf der Grundlage des Leitbildes der Brücke. Sie verantworten das fachliche und wirtschaftliche Profil der Organisation und ihre Weiterentwicklung, erarbeiten die strategische Ausrichtung und legen diese dem Aufsichtsgremium zur Entscheidung vor und setzen diese um. Sie sorgen für eine kooperative Organisationskultur sowie gute Leitungs- und Kommunikationsstrukturen für nachgelagerte Führungsebenen.

Sie sorgen für die Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Bestimmungen und für ein angemessenes Risiko- und Qualitätsmanagement. Der Vorstand/ die Geschäftsführung sind verantwortlich für die fristgerechte und ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses. Sie stellen ein angemessenes Berichtswesen sicher und unterrichten das Aufsichtsgremium zeitnah und umfassend über wichtige Ereignisse.

Der Vorstand/ die Geschäftsführung sind dem Organisationsinteresse verpflichtet. Kein Mitglied der Geschäftsführung und des Vorstandes darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen und Geschäftschancen für sich nutzen. Bestehende Interessenskonflikte sind gegenüber dem Aufsichtsgremium offenzulegen und werden bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Insichgeschäfte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen von dieser Regel bedürfen einer Genehmigung durch das Aufsichtsgremium. Geschäfte zwischen der Organisation einerseits und Mitgliedern des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung sowie ihnen nahenstehenden natürlichen oder juristischen Personen bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsgremiums. Mitglieder der Geschäftsführung dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern, sich versprechen lassen oder annehmen und Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.

Die Vergütung des Vorstandes wird vom Aufsichtsgremium in angemessener Höhe festge­legt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des Vorstandes, dessen persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der nachhaltige Erfolg und die Zukunftsaussichten der Organisation unter Berücksichtigung des Vergleichsumfeldes und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Organisation gilt (ge­mäß Public Corporate Governance Kodex des Bundes, in der Fassung vom 30.06.2009).

 

AUFSICHTSGREMIEN

Die Mitglieder der Aufsichtsgremien berücksichtigen die Interessen der spezifischen Anspruchsgruppen der Organisation und des jeweiligen Unternehmens.

Ein direkter Wechsel aus dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung in das Aufsichtsgremium ist ausgeschlossen. Eine Karenzzeit von mindestens einem Jahr ist zu beachten. Hauptamtlich Beschäftigte dürfen nicht Mitglied des Aufsichtsgremiums und des Kuratoriums sein.

Das Aufsichtsgremium berät, begleitet und überwacht den Vorstand bzw. in Beteiligungen die Geschäftsführungen, ist nicht am operativen Geschäft beteiligt und legt die strategische Ausrichtung fest.[4] Das Aufsichtsgremium des Vereins bestellt den Vorstand, gestaltet alle Vertragsangelegenheiten zwischen Vorstand und Organisation und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand  für eine frühzeitige Nachfolgeregelung. Es wählt die Wirtschaftsprüfer aus und beauftragt diese, kommuniziert per­sönlich mit ihnen und nimmt den Prüfbericht entgegen. Außerordentliche Sitzungen können auch durch eine Minderheit im Aufsichtsgremium veranlasst werden. Das Aufsichtsgremium kann bei Bedarf ohne den Vorstand bzw. die Geschäftsführungen tagen. Im Aufsichtsgremium sollen die erforderlichen ideellen, spezifisch-fachlichen und wirtschaftlichen Kompetenzen vertreten sein. Notwendig sind insbesondere Qualifikationen und Kompetenzen in den Bereichen Fachlichkeit und Finanzen. Fehlende Kompetenzen werden ggf. durch einen Beirat oder durch externe Beratung einbezogen. Die Mitglieder des Aufsichtsgremiums sind den geltenden Beschlusslagen verpflichtet. Sie handeln gemäß ihrer Mandate und loyal gegenüber der Organisation.

Die Tätigkeit im Aufsichtsgremium erfolgt in der Regel ehrenamtlich. Für die Erstattung von ausgelegten Kosten gelten die Regeln der Ehrenamtscharta der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. in der jeweils gültigen Fassung. Bei erheblichen Anforderungen bezüglich Kompetenz, Weiterbildung und zeitlichem Einsatz kann eine angemessene Vergütung festgelegt werden. Bei Beauftragung externer Kompetenzen soll vorab ein Kostenrahmen vereinbart werden. Hierbei sind die gemeinnützigkeitsrechtlichen und satzungs­mäßigen Regelungen zu berücksichtigen.

Bei der Entscheidungsfindung sind bestehende Loyalitäts- und Interessenskonflikte offenzulegen und zu berücksichtigen. Ggf. beteiligen sich die betreffenden Personen nicht an der Beratung und Entscheidung. Insichgeschäfte sind ausgeschlossen. Mitglieder des Aufsichtsgremiums dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern, sich versprechen lassen oder annehmen oder Dritten unge­rechtfertigte Vorteile gewähren.

Bei Bekanntwerden von Loyalitäts- und Interessenkonflikten werden diese von allen Verantwortungsträgern dem Vorstand gemeldet. Dieser informiert den Aufsichtsrat. Hierüber werden schriftliche Dokumente erstellt. Der Aufsichtsrat kann das Kuratorium um Einrichtung eines gesonderten Kontrollgremiums bitten, dem die Dokumente zur Beratung und Stellungnahme vorgelegt werden.

Die Führung des Aufsichtsgremiums erfolgt verantwortungsbewusst. Die Sitzungen werden vom Vorstand bzw. der Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit dem/der Vorsitzenden vorbereitet. Die Einladung erfolgt rechtzeitig mit allen notwendigen Unterlagen. Die Sitzungen werden zeitnah dokumentiert. Der Sitzungsturnus ist der Aufgabenstellung angemessen.

Die Mitglieder des Aufsichtsgremiums führen ihre Aufgabe verantwortungsvoll aus. Sie nehmen regelmäßig an Sitzungen teil und bringen genügend zeitlichen Einsatz, auch zur Vor- und Nachbereitung, ein. Sie verpflichten sich zur Verschwiegenheit unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies wird schriftlich dokumentiert.

Wie für alle Ehrenamtlichen gilt auch für die Mitglieder des Aufsichtsgremiums, dass sie wegen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gegenüber Dritten, z. B. bei der Vergabe von Aufträgen oder Pflege von Geschäftsbeziehungen, nicht schlechter gestellt werden dürfen.

 

ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN FÜHRUNG UND AUFSICHTSGREMIUM

Die offene und konstruktive Zusammenarbeit wird von beiden Organen als gemeinsame Auf­gabe betrachtet. Vorstand und Aufsichtsgremium arbeiten auf einer anerkennenden, wertschätzenden und respektvollen Grundlage im Sinne der Ziele der Organisation zusammen. Sie achten eine umfassende Vertraulichkeit.

Der Vorstand  bzw. die Geschäftsführung informiert das Aufsichtsgremium regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Organisation relevanten Aspekte der Planung, der Geschäftsentwicklung und der Risiken. Er/Sie berichtet über Abweichungen von den aufgestellten Plänen und Zielen und benennt die Gründe.

 

KOOPERATION UND WETTBEWERB

Die Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. ist in ihrem Handeln autonom. Gleichzeitig hat sie in ihrer Satzung und im Leitbild vereinbart, eine Gemeinschaft auf Grundlage gemeinsamer Werte und Vorstellungen von Sozialer Arbeit zu bilden. Die Suche nach guten Leistungen für die Menschen, die Entwicklung innovativer Konzepte und die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung der Sozialen Arbeit, die wechselseitiger Achtung, offene Kommunikation und Kooperation prägen das Miteinander im Verein und seinen verbundenen Unternehmen.

Die Kooperationsfähigkeit der Brücke-Gruppe hat sich in vielfältigen Formen und Inhalten in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich weiterentwickelt. Die dabei entstandenen Erfahrungen mit den Partnerschaften sind die Basis für die notwendige Weiterentwicklung und auch Erprobung neuer Modelle.

Wettbewerb um gute Leistungen schafft Vielfalt und Wahlmöglichkeiten, verhindert Monopol Strukturen und bietet Chancen für die Verbesserung der Qualität. Diese Form des Wettbewerbs wollen wir auf der Grundlage unserer Werte und Vorstellungen von Sozialer Arbeit mitgestalten. Konkurrenz im Sinne eines destruktiven Wettbewerbs, z. B. durch die Absenkung anerkannter fachlicher Standards oder durch Dumpinglöhne lehnen wir ab.

 

TRANSPARENZ

Die Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. mit ihren Einrichtungen und Beteiligungen bildet eine starke Gemeinschaft für das Gemeinwohl. Das bedeutet auch, dass mögliche Überschüsse vorrangig der wirtschaftlichen Stabilisierung der Brücke dienen sollen, aber auch für andere gemeinnützige Zwecke ausgegeben werden können und dass keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden darf. Die transparente Darstellung der Organisationsstrukturen und der zentralen Finanzdaten ist ein guter Weg, um das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit gegenüber der Öffentlichkeit auch langfristig zu bewahren.

Die Brücke Rendsburg-Eckernförde wird für sich als Verein, für seine Einrichtungen sowie für die verbundenen Unternehmen und Beteiligungen die Kriterien zur Darstellung von Or­ganisationsstrukturen und Finanzen der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ von Transparency International umsetzen.[5] Damit soll gegenüber der Öffentlichkeit dargestellt werden, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Auf der Website der Brücke Rendsburg-Eckernförde e. V. sollen die zentralen Informa­tionen leicht gefunden und verständlich dargestellt werden.

[1] Es gibt keinen einheitlichen Sprachgebrauch für die Menschen, die Beratung, Hilfe oder Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Bezeichnung „Klientin“ bzw. „Klient“ ist in diesem Text im erweiterten Sinn zu verstehen. Je nach Situation werden auch die Begriffe „Nutzer/-in“, „Leistungsberechtigte/-r“, „Hilfeempfänger/-in“, „Patient/-in“ usw. genutzt.

[2] Als deutsche Übersetzung des Begriffs  „Stakeholder“. Bezeichnet werden Personen oder Gruppen, die ein berechtigtes Interesse am Verlauf oder Ergebnis der Arbeit haben. Wer das im Einzelnen ist, sollte in jeder Organisation festgelegt werden.

[3] Gem. „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“

[4] Im zeitlichen Ablauf orientiert sich das Aufsichtsgremium dabei an dem in der Brücke eingeführten PDCA-Zyklus.

[5] Die Brücke-Gruppe orientiert sich an der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ u.a. durch die Veröffentlichung der Konzernbilanz.